Ziel
als Seminarbegleiter:
Das Üben, Wiederholen und erklären ist der beste Garant für
eine dauerhafte Festigung jeden Lernprozesses in der NLP
Ausbildung, dies ist eine
der Erkenntnisse der Lerntheorien, die durch die
Gehirnforschung nachgewiesen wurde. Das ist auch das Ziel
was wir im NLP-Seminar errechen wollen, durch die Qualifizierte
Kursbegleitung oder Seminarbegleitung.
Inhalte für Sie als Seminar-Begleiter oder Seminarbegleitung
Qualifizierte Kursbegleitung bedeutet, dass der
NLP-Seminar-Begleiter das gesamte Training als Assistenzperson aktiv
begleitet und während des NLP-Trainings unter der Supervision
des NLP-Lehrtrainers das NLP-Training mehrfach für einen begrenzten
Zeitraum übernimmt.
Investition als Seminarbegleiter:
Sie können jedes bei uns besuchte NLP-Seminar kostenlos
wiederholen.
Haben Sie Ihre
NLP-Ausbildung bei einem anderen Institut
gemacht und möchten Sie diese Kurse bei uns wiederholen,
zahlen Sie 1/3 der regulären Teilnehmergebühr für die
NLP-Ausbildung.
Schreiben Sie eine Email, wenn Sie Interesse als
Seminarbegleiter haben.
info@eagle-vision-communication.de
>Home
>Unternehmens-
beratung
>Menschen
>Coaching
psychotherap.
Beratung
Kurzzeittherapie
>NLP
Ausbildung
>
Was ist NLP
>
NLP Basiskurs
>
NLP Practitioner
>
NLP Master
>
NLP Termine/Preise
>
NLP Bibliothek
>
NLP
Seminarbegleiter
>
NLP Lexikon
>
NLP und Urlaub
>
NLP Richtlinien
DVNLP
>
NLP Übungen
>
Anmeldebed.
>NLP
Schnupperkurse
>Kompetenz-
seminare
>
Kommunikation
>
Teamentwicklung
>
Konfliktschlichtung
>
Persönlichkeit
>
Outdoor-Training
>
Rhetorik und
Präsentation
>
Gedächtnistraining
>
Managementtechn.
und -methoden
>
Motivationsseminare
>
Stressmanagement
>
Telefonmarketing
>
Zeitmanagement
und Arbeitsmethodik
>
Hypnoseseminare
>
Computerschreiben
mit 10 Fingern
>Metaphern
>Inspirationen
>Links
>Impressum
>Kontakt
Erwin
Hauser
Klaus-Conrad-Str.17
92242 Hirschau
Tel.: 09622 718476
Fax. 09622 5036
eMail:
info@eagle-vision-
communication.de
NLP als
Werbungskosten in der
Steuerabrechnung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat
mit zwei Urteilen entschieden,
dass NLP-Kurse, die der
Verbesserung der beruflichen
Kommunikation dienen, zu
steuerlich relevanten
Werbungskosten führen können.
Damit können NLP-Ausbildungen
und Weiterbildungskosten als
Werbekosten in der
Einkommenssteuererklärung
berücksichtigt werden.